Ich orientiere mich bei meinen Behandlungskosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Behandlungskosten richten sich nach den Punkten aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und betragen ca. 70 – 90,- EUR pro Stunde.
Die meisten Behandlungen dauern circa 60-90 Minuten. Beim ersten Besuch sind bei Schmerztherapie 90 Minuten erforderlich, bei innere Krankheiten 120 Minuten für Diagnose und damit verbundener sofortiger Therapie.
Folgetermine sind in der Regel kürzer und entsprechend preisgünstiger.
Erste Sitzung Schmerztherapie (90 Minuten – Untersuchung und Behandlung) : ca. 110,- EUR
Erste Sitzung Innere Krankheiten (120 Minuten – Untersuchung und Behandlung) : ca. 140,- EUR
Folgesitzungen Schmerztherapie(60 Minuten): ca. 90,- EUR
Folgesitzungen Innere Krankheiten(45 Minuten): ca. 60 ,- EUR
Das Honorar ist unmittelbar nach jedem Termin zur Zahlung fällig und am Behandlungstag bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr. 14 UStG befreit.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, damit diese (nach Absage) an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des entsprechenden Honorars für die vereinbarte Behandlungszeit berechnet.